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ÖVE-Gutachten

Die elektrische Inbetriebnahmeprüfung dient der Verifikation der errichteten Anlage.

Zur Inbetriebnahme gehören

  • Sichtprüfung (z.B. Schutzeinrichtungen, Kabeldimensionierung, Bemessung von Schaltgeräten, Sicherungen und Leitungsschutzschaltern)

  • Erprobung und Funktionsprüfung

  • Messung elektrischer Parameter (z.B. Erdung, Widerstände, FI-Schutzschalter)

  • Überprüfung der Anlagendokumentation

Das Inbetriebnahmeprotokoll gibt die Sicherheit, dass die Anlage gemäß den relevanten Normen und elektrisch Sicher in Betrieb genommen werden kann. Es ist ein verpflichtender Teil der Anlagendokumentation.

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